Paul Lackner (nachfolgend „Unternehmen“) bietet seinen Kunden ein umfassendes Leistungs- und Produktangebot im IT-Bereich. Leistungen und Gegenleistungen werden in kundenspezifischen Angeboten oder Einzelverträgen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen festgelegt. Darin werden insbesondere die Art der von dem Unternehmen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung vereinbart. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfüllt das Unternehmen die Aufträge seiner Kunden auf Basis der Bedingungen in diesem Dokument (nachfolgend „AGB“). Für bestimmte Leistungsarten, können zusätzlich leistungsspezifische Bedingungen gelten, wenn diese vereinbart wurden. Gegenteilige Erklärungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich akzeptiert werden. Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen.
Die Leistungen des Unternehmen im Anwendungsbereich dieser AGB umfassen je nach Vereinbarung:
Um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch das Unternehmen zu ermöglichen, ist eine sorgfältige Mitarbeit des Kunden geboten. In diesem Zusammenhang ist der Kunde zu nachstehenden Mitwirkungshandlungen verpflichtet. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der branchenüblichen oder vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) von ihm zu tragen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein erforderliches Mitwirken oder das seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragsnehmer unentgeltlich erbringt. Außerdem hat der Kunde sicherzustellen, dass bei der Auftragsausführung den Ausführenden des Unternehmens jede erforderliche, branchenübliche oder ausdrücklich vereinbarte Unterstützung gewähren. Dazu zählt u.a., dass der Kunde auf seiner Seite folgendes sicherstellt:
In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen können sich aufgrund unvorhergesehener Umstände im Projektverlauf ändern. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie einvernehmlich schriftlich und ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet worden sind. Ist eine Verzögerung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Der durch die Werkleistung zu erbringende Funktionsumfang und ggf. auch die Kriterien zur Abnahme werden in Einzelverträgen vereinbart. Für den Fall, dass im Einzelvertrag nur die zu liefernden IT-Produkte sowie bereitzustellenden Cloud-Services und Dienstleistungen vereinbart wurden, gilt die Leistung als erbracht, sobald der Kunde die Lieferung der Produkte und den Abschluss der Dienstleistungen bestätigt.
Die vom Kunden für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte vom Unternehmen abgerechnet. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden erfassten Zeiten. Reisezeiten werden in diesem Fall je nach Vereinbarung mit Fahrtpauschalen oder zum vereinbarten Stundensatz vergütet. Wenn aufgrund unzutreffender Informationen oder fehlender Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand über den Schätzungen liegt, auf deren Basis das Unternehmen sein Angebot kalkuliert hat, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit oberer Preisgrenze zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, rechnet der Auftragnehmer nach der jeweiligen Lieferung oder Leistungserbringung ab, d.h. Rechnungen können für verschiedene Teilabschnitte (Teillieferungen) gesondert gestellt werden. Die vereinbarten Preise decken die Leistungen im vereinbarten Umfang ab. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Monats-Euribor verrechnet. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Unternehmens aufrechnen.
Das Unternehmen leistet dafür Gewähr, dass die auftragsgemäße Nutzung der IT-Komponenten sowie Cloud-Services uneingeschränkt möglich ist. Darüber hinaus gelten die Lizenzbedingungen der Hersteller vorrangig. Sofern die Bereitstellung von Software oder Cloud-Services durch das Unternehmen vereinbart ist, erhält der Kunde das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, etwaige Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen auszuüben. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen oder Dritten die Nutzung zugänglich zu machen. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung vom Unternehmen Lizenzrechte an Produkten (IT-Komponenten, Cloud-Services) von Herstellern für den Kunden zu beschaffen und bereitzustellen sind, werden diese auf Basis und zu den Bedingungen dieser Hersteller vorgegebenen Lizenz- bzw. Überlassungsvertrags geliefert. Auf Wunsch des Kunden wird das Unternehmen diese Bedingungen vorlegen. Der Kunde anerkennt vollinhaltlich – auch für den Fall, dass er auf die Einsichtnahme verzichtet – die jeweiligen Lizenz- bzw. Überlassungsbedingungen des Herstellers und hält bei jeder von ihm zu vertretenden Vertragsverletzung dieser Bedingungen das Unternehmen verschuldensunabhängig schad- und klaglos. Sofern die Bereitstellung von Software durch den Kunden vereinbart ist, ist es ausschließlich seine Verantwortung, sie rechtzeitig zum Betrieb seiner Datenverarbeitung auf seine Kosten zu beschaffen und zu testen. Der Kunde hat in diesem Fall auch für eine entsprechende Lizenz (Nutzungsrecht) - sowohl der Art als auch der Anzahl nach - zu sorgen. Werden Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen gestellt, die aus einer behaupteten Lizenzverletzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Software resultieren, so wird der Kunde diese Ansprüche auf seine Kosten abwehren und das Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Das Unternehmen leistet Gewähr auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt für sämtliche Mängel 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der IT-Komponenten an den Kunden, bei Projekt- und Werkleistungen mit der Abnahme im Sinne der bereits definierten Werkleistungen. Für die fehlerfreie Funktion gelieferter IT-Komponenten oder Cloud-Services leistet das Unternehmen nur dann Gewähr, wenn es sich um gewöhnlich voraussetzbare Eigenschaften oder das Zusammenspiel in vorher schriftlich vereinbarten Konstellationen handelt. Das Unternehmen kann einen Mangel nach seiner Wahl durch Nachlieferung, Verbesserung oder Austausch beheben. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum des Unternehmens über. Software-Mängel werden, unabhängig von dem im Einzelvertrag vereinbarten Erfüllungsort und soweit es technisch möglich ist, online behoben. Während der Gewährleistungszeit erhält der Kunde kostenlosen Zugang zu Korrekturen (z.B. Patches) oder einer neuen Software-Versionen, in der der Mangel behoben ist. Das Einspielen von Korrekturen oder Installation neuer Versionen erfolgt durch den Kunden. Ein Anspruch auf neuere Versionen der Software, die funktionale Verbesserungen der lizenzierten Software enthalten, besteht nicht. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Leistungen mangelhaft sind, kann das Unternehmen nach seiner Wahl die Mängel durch Nachlieferung, Verbesserung oder Austausch beheben. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum des Unternehmens über. Mangelhafte Teile, die vom Hersteller für den Austausch durch den Kunden ausgelegt sind, wird der Kunde tauschen und rücksenden. Das Unternehmen leistet keine Gewähr für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch den Kunden oder Dritte Änderungen an den Leistungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt hat, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Das Gleiche gilt sinngemäß für Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder Handhabung. Der Kunde kann die Auflösung des Einzelvertrags wegen durch das Unternehmen zu vertretendem Liefer- bzw. Leistungsverzuges nur für solche Liefer- und Leistungsteile fordern, die noch nicht erbracht oder geliefert sind. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen/-leistungen für den Kunden nicht verwendbar sind, ist er nach erfolgloser Nachfrist zur Vertragsauflösung berechtigt. Fälle höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht zur Vertragsauflösung. In diesem Fall werden die Vertragspartner gemeinsam eine ausgewogene Lösung für das weitere Vorgehen vereinbaren.
Die Vertragspartner haften unbegrenzt für einen Schaden, der auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ferner haftet jeder Vertragspartner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für Ansprüche aus der Produkthaftung haftet das Unternehmen nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. In Fällen von durch einen Vertragspartner leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung des jeweiligen Vertragspartners wie folgt beschränkt:
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die gelieferten Produkte und Services Exportkontrollbestimmungen unterliegen können. Der Kunde ist im Fall des Exports dafür verantwortlich, die dafür relevanten Gesetze sowohl im Zuge der Vertragserfüllung als auch danach zu berücksichtigen.
Schließen Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen zur Nutzung einer Dienstleistung zu einem Zweck, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für Sie als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes bzw. als Verbraucher im Sinne vergleichbarer außerhalb Österreichs geltender Verbraucherschutzbestimmungen die folgenden Bestimmungen:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform an die unten stehende Postadresse widerrufen. Die Frist beginnt mit Übermittlung der Vereinbarung und der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen. Die Frist beginnt sohin erst mit Erfüllung des Unternehmens treffenden Informationspflichten zu laufen. Für Verbraucher außerhalb Österreichs gewährt das Unternehmen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Übermittlung der Servicevereinbarung und der darin enthaltenen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Paul Lackner, Ratschkygasse 15/10, 1120 Wien
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie dem Unternehmen die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie dem Unternehmen dafür gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für das Unternehmen mit deren Empfang.
Das Unternehmen ist an einer einvernehmlichen Einigung interessiert. Sollte diese nicht erzielt werden können, haben Kunden die Möglichkeit, folgende Schlichtungsstellen anzurufen:
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen vermutlich gewollt hätten. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Verträge die auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossen werden, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für den Auftragnehmer zuständige Gericht.